Der Stadtrat erarbeitete gemeinsam mit den Abteilungsleitern das «Legislaturprogramm 2019–2023» für die Stadt Kreuzlingen. Darin definiert der Stadtrat Aufgabenschwerpunkte sowie Ziele und Massnahmen für die laufende Legislatur. Während der zweitägigen Klausursitzung beurteilte die Exekutive auch die Entwicklung der Wirtschaft und der Bevölkerung und fasste sie in einem Stärken-Schwächen-Profil zusammen. Daraus leitete der Stadtrat die künftigen Herausforderungen und Projekte für die Stadt Kreuzlingen ab.
Folgende fünf Schwerpunkte priorisiert der Stadtrat:
Aufwertung von Grün- und Freiräumen, Vernetzung natürlicher Lebensräume, Erhöhung der Biodiversität, Reduktion des CO2-Ausstosses, Förderung erneuerbarer Energien
Förderung des Fuss- und Veloverkehrs, Verbesserung der Erschliessungswege, Attraktivität des öffentlichen Verkehrs steigern
Qualitatives Wachstum, eine breite Durchmischung der Bevölkerung erhalten, Förderung alternativer Wohnbauformen, vielfältige Quartierentwicklung, ein lebendiges Zentrum, architektonisch und städtebaulich überzeugende Bautätigkeit
Integration fördern mit Nachbarschaftsprojekten, familienfreundliche Stadt umsetzen, Kulturzentrum Schiesser-Areal aufbauen, der Stadt ein gesellschaftliches Profil geben, Informationsstelle für Generationenfragen, Gesundheit durch präventive Massnahmen fördern
Gesunder Finanzhaushalt, hohe Budgetdisziplin und konsequente Kostenkontrolle, Sparpotential laufend überprüfen, Effizienz steigern und Synergien nutzen, konstruktive Zusammenarbeit mit Gemeinderat und Verwaltung fördern und fordern, Dienstleistungsangebot für die Bevölkerung laufend verbessern, Digitalisierung massvoll vorantreiben
Alle gesetzten Ziele und realisierten Massnahmen und Projekte beeinflussen und prägen den Finanzhaushalt. Der Stadtrat hat folgende finanzpolitische Ziele festgelegt:
Förderung der Steuerkraft durch qualitatives Bevölkerungswachstum
Erhalt des Steuerfusses bei 66 Prozent; falls unumgänglich, nur massvolle Erhöhung
Attraktivität mit geplanten Investitionen fördern
Maximale Verschuldung bei CHF 3’000 pro Kopf (kurzfristig CHF 4’000 pro Kopf) festlegen
Erhalt des Eigenkapitals (immobilisiert in Liegenschaften)
Die Finanzplanung ist ein dynamischer Prozess, der laufend überprüft und an die sich ändernden Verhältnisse angepasst und ergänzt werden muss. Der Finanzplan ist auf den mittelfristigen Horizont von vier Jahren ausgelegt. Die Planung wird jährlich – das heisst rollend – überprüft und aktualisiert. Alle Leistungen der Departemente mit ihren Verwaltungsabteilungen sind im Jahresbericht sowie in der Jahresrechnung der Stadt und im Geschäftsbericht der Technischen Betriebe abgebildet.