Departement

Bau

  • Pendent
  • In Bearbeitung
  • Umgesetzt
  • Laufend
  • Gestoppt

Entsorgung

Leitsatz

Der Stadtrat stellt eine umweltfreundliche Entsorgung sicher. Er sorgt für den Unterhalt und Ausbau der Infrastruktur. Er steht zum Verursacherprinzip und gewährleistet die Selbstfinanzierung der Betriebe.

Ziele

  • Funktionelle Entsorgung von Abfällen und Abwasser sicherstellen
  • Bedarfsgerechten Ausbau der Infrastruktur umsetzen
  • Selbstfinanzierung der Entsorgungsbetriebe gewährleisten

Massnahmen

  • Unterhalt und Entwicklung der Infrastruktur im Bereich Abfall und Abwasser sicherstellen
  • Infrastruktur im Abfallwesen auf Unterflur- und oberirdische Container umstellen
  • Kommunale Sammlung für Kleinsperrgut einführen
  • Generellen Entwässerungsplan (GEP) überarbeiten, fertigstellen und Massnahmen nach Prioritäten umsetzen
  • Entsorgungstarife auf Selbstfinanzierungsgrad überprüfen
  • Bewilligungen zur Sanierung der bekannten, durch die Stadt verursachten sanierungsbedürftigen Altlastenstandorte beim Kanton einholen