Leitsatz
Der Stadtrat stellt eine umweltfreundliche Entsorgung sicher. Er sorgt für den Unterhalt und Ausbau der Infrastruktur. Er steht zum Verursacherprinzip und gewährleistet die Selbstfinanzierung der Betriebe.
Ziele
- Funktionelle Entsorgung von Abfällen und Abwasser sicherstellen
- Bedarfsgerechten Ausbau der Infrastruktur umsetzen
- Selbstfinanzierung der Entsorgungsbetriebe gewährleisten
Massnahmen
- Unterhalt und Entwicklung der Infrastruktur im Bereich Abfall und Abwasser sicherstellen
- Infrastruktur im Abfallwesen auf Unterflur- und oberirdische Container umstellen
- Kommunale Sammlung für Kleinsperrgut einführen
- Generellen Entwässerungsplan (GEP) überarbeiten, fertigstellen und Massnahmen nach Prioritäten umsetzen
- Entsorgungstarife auf Selbstfinanzierungsgrad überprüfen
- Bewilligungen zur Sanierung der bekannten, durch die Stadt verursachten sanierungsbedürftigen Altlastenstandorte beim Kanton einholen